Mobile Blitzer in Kornwestheim aktuell am Donnerstag: Wo Sie am 02.04.2026 in eine Radarfalle geraten können
Achtung, Radarfalle! In Kornwestheim kann es für Autofahrer am 02.04.2026 teuer werden. Wir verraten Ihnen, auf welchen Straßen Sie am heutigen Donnerstag auf jeden Fall keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren sollten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
Aktuellen Meldungen zufolge wird in Kornwestheim gerade an 3 Standorten geblitzt. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Baden-Württemberg. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Kornwestheim gerechnet werden.
Die Blitzerstandorte in Kornwestheim, Kreis Ludwigsburg, Baden-Württemberg am 02.04.2026
Seit 02.04.2026 um 17:57 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Stuttgarter Straße (PLZ 70806). Hier sind 40 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Achtung außerdem 📍 auf der Bogenstraße (Postleitzahl 70806): Hier blitzt es in einer 30 km/h-Zone. Gemeldet wurde diese Position am 02.04.2026 um 16:51 Uhr und zusätzlich bestätigt am 02.04.2026, 16:51 Uhr.
Weiterhin steht ein Blitzer 📍 auf der Ludwigsburger Straße, PLZ 70806. Der Standort wurde am 02.04.2026 um 14:46 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 70 km/h.
(Stand von: 02.04.2026, 19:16 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Radarkontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Straßenlage an und beachten Sie die Höchstgeschwindigkeit, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
- Bußgeldkatalog für Tempoverstöße im April 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße im April 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsunterschreitung im April 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 02.04.2026, 19:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Auch interessant zum Thema Auto und Straßenverkehr:
- Unfallflucht, Nötigung und Beleidigung: Bußgelder bei Straftaten im Verkehr
- Autofahren bei Schnee, Eis und Glätte: So machen Sie Ihr KFZ winterfest!
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.