Blitzer in Burgdorf aktuell am Mittwoch: Raser aufgepasst! Hier wird am 25.03.2026 geblitzt
Achtung, Radarkontrolle! Am 25.03.2026 kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen in Burgdorf teuer werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Mittwoch unbedingt vorsichtig fahren sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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In Burgdorf ist aktuellen Informationen zufolge gerade genau ein mobiles Radargerät aufgebaut. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für die Region Region Hannover sind daher ohne Gewähr.
Hier stehen aktuell am 25.03.2026 die Radarfallen in Burgdorf, Kreis Region Hannover, Niedersachsen
Seit 25.03.2026 um 05:46 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich B3 (PLZ 31303 in Ramlingen-Ehlershausen). Hier gilt ein Tempolimit von 100 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand von: 25.03.2026, 11:18 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Geschwindigkeitskontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Verkehrslage an. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgelder für Geschwindigkeitsvergehen im März 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelverstöße im März 2026
- Bußgelder für Abstandsunterschreitung im März 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Kontrollmaßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Radarwarner, sondern auch sogenannte Laserblocker. Wer ein Smartphone bei sich führt, auf dem eine Radarwarn-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die aktive Nutzung während der Fahrt. Wer jedoch einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Stromversorgung kurzfristig betriebsfähig ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der StVO.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 25.03.2026, 11:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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