Blitzer in Kamen aktuell am Sonntag: Fuß vom Gas! Radarfallen am 14.12.2025
Mobile Blitzer in Kamen! Auch heute (Sonntag, 14.12.2025) sind Radarkontrollen am Straßenrand aufgebaut und sollen Temposünder zur Vernunft bringen. Hier lesen Sie die aktuell gemeldeten Standorte für mobile Blitzer in Kamen.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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In Kamen steht derzeit nur eine mobile Radarkontrolle bereit, um Schnellfahrer zu ahnden. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 14.12.2025, 11:15 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Hier stehen aktuell am 14.12.2025 die Radarkontrollen in Kamen, Kreis Unna, Nordrhein-Westfalen
Geblitzt wird am 📍 Standort A1, PLZ 59174 in Derne. Gemeldet wurde der Blitzer am 14.12.2025 um 10:54 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 100 km/h.
(Stand: 14.12.2025, 11:15 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Die Tempoüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ist Unfallursache Nummer eins. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Tempovorgaben einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen im Dezember 2025
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im Dezember 2025
- Bußgeldkatalog für Abstandsvergehen im Dezember 2025
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 14.12.2025, 11:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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