Mobile Blitzer in Lebach aktuell am Donnerstag: Hier stehen am 27.08.2026 mobile Radarfallen

Im Straßenverkehr von Lebach müssen Autofahrer und Autofahrerinnen heute (Donnerstag, 27.08.2026) ganz besonders aufpassen, dass sie nicht mehr als die vorgeschriebene Geschwindigkeit fahren. Wo aktuell geblitzt wird und welche Regelverstöße geahnded werden, lesen Sie hier auf news.de.

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Kompakte mobile Radarfallen auf einem Dreibein sind sehr schnell aufgebaut und oft für vorbei fahrende Autofahrer kaum zu sehen. (Symbolbild) (Foto) Suche
Kompakte mobile Radarfallen auf einem Dreibein sind sehr schnell aufgebaut und oft für vorbei fahrende Autofahrer kaum zu sehen. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Lars Gieger

Im Augenblick ist in Lebach an einem Standort die Gefahr hoch, in einen Blitzer zu geraten. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Saarland sind daher ohne Gewähr.

Die Standorte für Radarkontrollen in Lebach, Kreis Saarlouis, Saarland am 27.08.2026

Vorsicht am 📍 Standort Am Markt (Postleitzahl 66822 in Lebach): Wie am 27.08.2026 um 06:29 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 60 km/h-Zone.

(Stand von: 27.08.2026, 07:16 Uhr)

Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die zulässigen Temoplimits und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Radfahrern und Fußgängern.

Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 27.08.2026, 07:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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