Blitzer in Bamberg aktuell am Freitag: Raser aufgepasst! Hier wird am 19.12.2025 geblitzt
Rasern in Bamberg drohen diesen Freitag (19.12.2025) saftige Strafgelder, denn es werden Radarkontrollen durchgeführt. Alle Infos zu mobilen Blitzern und wo Sie heute besonders auf Ihr Fahrverhalten achten sollten, lesen Sie hier in diesem Artikel.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Momentan ist in Bamberg an einem Standort die Gefahr hoch, in eine Radarkontrolle zu rasen. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Bamberg kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Alle mobilen Radarkontrollen am 19.12.2025 in Bamberg, Bayern
Geblitzt wird im 📍 Bereich A73, PLZ 96052 in Gartenstadt. Gemeldet wurde der Blitzer am 19.12.2025 um 06:54 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 100 km/h.
(Stand: 19.12.2025, 10:47 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeldbescheid einreichen und Zeit und Geld sparen: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ist Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die Höchstgeschwindigkeit ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Fußgänger und Radfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland
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Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Auto steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 19.12.2025, 10:47 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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