Mobile Blitzer in Neustrelitz aktuell am Donnerstag: Wo wird heute, am 09.04.2026 geblitzt?

Am 09.04.2026 heißt es: "Fuß vom Gas". Auch an diesem Donnerstag sollten sich alle Autofahrer in Neustrelitz an die erlaubte Geschwindigkeit halten, denn sonst könnte es teuer werden! Hier erfahren Sie, an welchen Standorten sich die Blitzer in Neustrelitz befinden und was sonst noch wichtig ist.

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Die Möglichkeiten für mobile Blitzer sind vielfältig. Auch aus dem Rückraum von Polizeiwagen kann der rote Blitz kommen. (Symbolbild) (Foto) Suche
Die Möglichkeiten für mobile Blitzer sind vielfältig. Auch aus dem Rückraum von Polizeiwagen kann der rote Blitz kommen. (Symbolbild) Bild: dpa / Peter Kneffel

Momentanen Informationen zufolge wird in Neustrelitz gerade an einem Standort geblitzt. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für die Region Mecklenburgische Seenplatte sind daher ohne Gewähr.

Neustrelitz, Kreis Mecklenburgische Seenplatte: Aktuelle Blitzer-Standorte am 09.04.2026 in der Region in Mecklenburg-Vorpommern

Seit 09.04.2026 um 15:53 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf dem Bürgerseeweg (PLZ 17235). Hier gilt ein Tempolimit von 50 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand: 09.04.2026, 20:46 Uhr)

Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de

Mit sicherem Fahrstil sorgen Sie nicht nur für Ihre eigene Sicherheit, sondern auch für die aller anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher jederzeit an die zulässigen Temoplimits und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Radfahrern und Fußgängern.

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Die Regeln für Blitzerwarner

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 09.04.2026, 20:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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