Blitzer in Neustrelitz aktuell am Sonntag: Mobile Blitzer am 18.01.2026
Auf den Straßen von Neustrelitz müssen Autofahrer und Autofahrerinnen heute (Sonntag, 18.01.2026) ganz besonders aufpassen, dass ihr Tacho nicht zu viel anzeigt. Wo momentan geblitzt wird und welche Regelverstöße geahnded werden, erfahren Sie hier auf news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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In Neustrelitz steht derzeit nur eine mobile Radarkontrolle bereit, um Schnellfahrer zu ahnden. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 18.01.2026, 07:45 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Alle mobilen Radarkontrollen am 18.01.2026 in Neustrelitz, Kreis Mecklenburgische Seenplatte, Mecklenburg-Vorpommern
Seit 18.01.2026 um 06:57 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich Bahnhof Süd (PLZ 17235 in Kiefernheide). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand von: 18.01.2026, 07:45 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Ein angepasstes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Bitte beachten Sie stets die vorgeschriebenen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen im Januar 2026
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im Januar 2026
- Bußgelder für Abstandsvergehen im Januar 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein PKW fährt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 18.01.2026, 07:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Alles rund ums Auto:
- Bußgelder im Stau: So teuer sind diese Fehler bei stockendem Verkehr
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bud/roj/news.de
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