Mobile Blitzer in Neustrelitz aktuell am Freitag: Mobile Blitzer am 13.02.2026

Achtung, Radarfalle! In Neustrelitz kann es für Autofahrer am 13.02.2026 kostspielig werden. Auf diesen Straßen ist am Freitag besondere Vorsicht geboten - hier sollten Sie keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren.

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Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte Radarkasten. (Symbolbild) (Foto) Suche
Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte Radarkasten. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / fottoo

Geblitzt wird in Neustrelitz nach aktuellen Informationen im Augenblick an nur einem Standort. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Mecklenburgische Seenplatte. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Neustrelitz gerechnet werden.

Hier stehen aktuell am 13.02.2026 die mobilen Blitzer in Neustrelitz, Kreis Mecklenburgische Seenplatte, Mecklenburg-Vorpommern

Geblitzt wird im 📍 Bereich Strelitzer Chaussee, PLZ 17235 in Kiefernheide. Gemeldet wurde der Blitzer am 13.02.2026 um 07:05 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.

(Stand: 13.02.2026, 11:46 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Nach wie vor zählt eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu den meistbegangenen Verstößen im Straßenverkehr - und bleibt die führende Unfallursache. Bitte fahren Sie zur allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.

Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 13.02.2026, 11:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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