Mobile Blitzer in Neubrandenburg aktuell am Mittwoch: Mobile Blitzer am 05.08.2026

Achtung, Radarkontrolle! Am 05.08.2026 kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen in Neubrandenburg unangenehm werden. Wir verraten Ihnen, auf welchen Straßen Sie am heutigen Mittwoch auf jeden Fall keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren sollten.

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Blitzer-Anhänger dieser Art, dem sogenannten Enforcement Trailer, funktionieren mit Laser- bzw. Lidartechnologie. Man bemerkt einen Blitzer am kurz aufleuchtenden roten Licht. (Symbolbild) (Foto) Suche
Blitzer-Anhänger dieser Art, dem sogenannten Enforcement Trailer, funktionieren mit Laser- bzw. Lidartechnologie. Man bemerkt einen Blitzer am kurz aufleuchtenden roten Licht. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / photowahn

Geblitzt wird in Neubrandenburg nach aktuellen Informationen gerade an 2 Standorten. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Neubrandenburg kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Alle mobilen Blitzer am 05.08.2026 in Neubrandenburg, Kreis Mecklenburgische Seenplatte, Mecklenburg-Vorpommern

Seit 05.08.2026 um 08:42 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich Weitiner Straße (PLZ 17033 in Broda Dorf). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

Seit 05.08.2026 um 08:37 Uhr ist außerdem eine mobile Radarfalle 📍 auf der Weitiner Straße (PLZ 17033 in Malerviertel) gemeldet. Bitte beachten Sie die Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h.

(Stand: 05.08.2026, 08:45 Uhr)

Mit sicherem Fahrstil sorgen Sie nicht nur für Ihre eigene Sicherheit, sondern auch für die aller anderen Verkehrsteilnehmer. Bitte beachten Sie jederzeit die vorgegebenen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

Wie verhält es sich mit dem Toleranzabzug bei mobilen Blitzern?

Zwischen festen und mobilen Messsystemen gibt es beim Sicherheitsabzug keinen Unterschied. Auch die Stadtlage spielt keine Rolle. Kleinere Abweichungen ergeben sich lediglich durch unterschiedliche Genauigkeit der Geräte. Im Regelfall gilt: Unter 100 km/h werden drei Stundenkilometer abgezogen, bei Geschwindigkeiten über 100 km/h 3 Prozent des gemessenen Wertes.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 05.08.2026, 08:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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