Mobile Blitzer in Neubrandenburg aktuell am Donnerstag: Mobile Blitzer am 26.03.2026
Geschwindigkeitskontrollen auf den Straßen werden regelmäßig durchgeführt. In Neubrandenburg wird auch am heutigen Donnerstag, 26.03.2026 geblitzt. Wir haben alle Einsatzorte der mobilen Blitzer für Sie.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
Geblitzt wird in Neubrandenburg nach aktuellen Informationen gerade an nur einem Standort. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Alle Radarkontrollen am 26.03.2026 in Neubrandenburg, Kreis Mecklenburgische Seenplatte, Mecklenburg-Vorpommern
Geblitzt wird 📍 auf der Neustrelitzer Straße, PLZ 17033 in Lindenberg Süd. Gemeldet wurde der Blitzer am 26.03.2026 um 07:10 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 60 km/h.
(Stand von: 26.03.2026, 07:46 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Die Tempoüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verstößen im Straßenverkehr auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Tempovorgaben einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Fußgänger und Fahrradfahrer werden es Ihnen danken.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland
- Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße im März 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtvergehen im März 2026
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im März 2026
Die Regeln für Radarwarner
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 26.03.2026, 07:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Auch interessant zum Thema Auto und Straßenverkehr:
- Elektroauto selber zu Hause laden: Damit klappt es mit der eigenen Wallbox in der Garage
- Durch den Winter: So machen Sie Ihr Auto fit für Schnee und Eis
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.