Blitzer in Radebeul aktuell am Freitag: Wo wird heute, am 27.02.2026 geblitzt?
Vorsicht Autofahrer! Wer am heutigen Freitag (27.02.2026) mit hoher Geschwindigkeit auf Radebeuls Straßen unterwegs ist, muss mit teils hohen Bußgeldern rechnen. Hier in diesem Artikel finden Sie alle mobilen Blitzer in Radebeul am heutigen Freitag im Überblick.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Radebeul den Verkehrsinformationen zufolge gerade an 2 Standorten. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.
Die Standorte für Radarfallen in Radebeul, Kreis Meißen, Sachsen am 27.02.2026
Geblitzt wird 📍 auf der Lößnitzgrundstraße, PLZ 01445 in Wahnsdorf. Gemeldet wurde der Blitzer am 27.02.2026 um 09:57 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.
Seit 27.02.2026 um 09:44 Uhr ist weiterhin eine mobile Radarfalle am 📍 Standort Friedhofstraße (PLZ 01445 in Serkowitz) gemeldet. Bitte beachten Sie das Tempolimit von 30 km/h.
(Stand: 27.02.2026, 10:46 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Ein angepasstes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Bitte respektieren Sie die zulässigen Geschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Fahrradfahrer und Fußgänger.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland
- Bußgelder für Tempoüberschreitungen im Februar 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße im Februar 2026
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im Februar 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Auto steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 27.02.2026, 10:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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