Blitzer in Hoyerswerda aktuell am Mittwoch: Hier nimmt die Polizei am 07.01.2026 Raser ins Visier

Achtung, Radarfalle! Am 07.01.2026 kann es für Verkehrsteilnehmer in Hoyerswerda unangenehm werden. Wir zeigen Ihnen, auf welchen Straßen Sie am Mittwoch besser keine Tempoüberschreitung riskieren sollten.

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Ein paar km/h zu schnell und schon blitzt es. Radarkontrollen sind vielerorts Gang und Gebe und verägern regelmäßig die betroffenen Autofahrer. (Symbolbild) (Foto) Suche
Ein paar km/h zu schnell und schon blitzt es. Radarkontrollen sind vielerorts Gang und Gebe und verägern regelmäßig die betroffenen Autofahrer. (Symbolbild) Bild: dpa / Jan Woitas

Mobile Radarfallen sind aktuellen Infos zufolge in Hoyerswerda an einem Standort gemeldet. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Hoyerswerda kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Die Blitzerstandorte in Hoyerswerda, Kreis Bautzen, Sachsen am 07.01.2026

📍 Auf der Südstraße, PLZ 02977 in Neustadt, WK VI (Tempolimit 50 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 07.01.2026 um 05:55 Uhr.

(Stand: 07.01.2026, 07:45 Uhr)

Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de

Ein vorausschauendes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Bitte beachten Sie stets die vorgegebenen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer.

Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 07.01.2026, 07:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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