Blitzer in Mettmann aktuell am Freitag: Fuß vom Gas! Radarkontrollen am 26.06.2026

Im Straßenverkehr von Mettmann müssen Verkehrsteilnehmer heute (Freitag, 26.06.2026) ganz besonders aufpassen, dass sie nicht zu viel auf dem Tacho haben. Wo aktuell Blitzer aufgebaut sind und welche Regelverstöße geahnded werden, zeigen wir Ihnen hier auf news.de.

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Ein paar km/h zu schnell und schon blitzt es. Radarkontrollen sind vielerorts Gang und Gebe und verägern regelmäßig die betroffenen Autofahrer. (Symbolbild) (Foto) Suche
Ein paar km/h zu schnell und schon blitzt es. Radarkontrollen sind vielerorts Gang und Gebe und verägern regelmäßig die betroffenen Autofahrer. (Symbolbild) Bild: dpa / Jan Woitas

Zu schnelle Autofahrer und Autofahrerinnen können aktuellen Infos zufolge in Mettmann im Augenblick auf nur einer Straße in einen Blitzer geraten. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Nordrhein-Westfalen sind daher ohne Gewähr.

Hier stehen aktuell am 26.06.2026 die mobilen Radarfallen in Mettmann, Nordrhein-Westfalen

📍 Auf der Peckhauser Straße, PLZ 40822 in Peckhaus (Tempolimit v km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 26.06.2026 um 12:54 Uhr.

(Stand: 26.06.2026, 16:16 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Radarkontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der entsprechenden Situation an und beachten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 26.06.2026, 16:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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