Mobile Blitzer in Eilenburg aktuell am Montag: Wo wird heute, am 02.03.2026 geblitzt?

Mobile Blitzer in Eilenburg! Auch heute, am Montag, den 02.03.2026 sind Radarkontrollen am Straßenrand aufgebaut und ahnden zu hohe Geschwindigkeiten. Hier lesen Sie die aktuell gemeldeten Standorte für mobile Blitzer in Eilenburg.

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Raser sollten sich immer an die vorgegebene Geschwindigkeit halten, bei überhöhtem Tempo kann es teuer werden. (Symbolbild) (Foto) Suche
Raser sollten sich immer an die vorgegebene Geschwindigkeit halten, bei überhöhtem Tempo kann es teuer werden. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Ralf Geithe

Zu schnelle Autofahrer und Autofahrerinnen können momentanen Meldungen zufolge in Eilenburg im Augenblick auf nur einer Straße in einen Blitzer tappen. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Eilenburg gerechnet werden.

Die Standorte für Radarfallen in Eilenburg, Kreis Nordsachsen, Sachsen am 02.03.2026

Geblitzt wird 📍 auf der Kospaer Landstraße, PLZ 04838 in Eilenburg-Berg. Gemeldet wurde der Blitzer am 02.03.2026 um 15:43 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 20 km/h.

(Letzte Aktualisierung: 02.03.2026, 15:45 Uhr)

Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de

Wer rücksichtsvoll fährt, trägt zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer bei. Halten Sie sich daher jederzeit an die vorgeschriebenen Temoplimits und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Fahrradfahrern und Fußgängern.

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Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 02.03.2026, 15:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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