Blitzer in Kitzingen aktuell am Freitag: Wo am 31.07.2026 Radarfallen stehen

Auf den Straßen von Kitzingen müssen Verkehrsteilnehmer heute, am Freitag, den 31.07.2026 auf der Hut sein, dass sie nicht mehr als die vorgeschriebene Geschwindigkeit fahren. Wo aktuell ein Blitz vom Straßenrand droht und Aktuelles zu den Geldstrafen, zeigen wir Ihnen hier auf news.de.

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Kompakte mobile Radarfallen auf einem Dreibein sind sehr schnell aufgebaut und oft für vorbei fahrende Autofahrer kaum zu sehen. (Symbolbild) (Foto) Suche
Kompakte mobile Radarfallen auf einem Dreibein sind sehr schnell aufgebaut und oft für vorbei fahrende Autofahrer kaum zu sehen. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Lars Gieger

Momentan ist in Kitzingen an einem Standort die Gefahr für ein teures Blitzerfoto besonders hoch. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

Alle Radarfallen am 31.07.2026 in Kitzingen, Bayern

Im 📍 Bereich Mainbernheimer Straße, PLZ 97318 in Etwashausen, Galgenmühle (Tempolimit 20 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 31.07.2026 um 18:49 Uhr.

(Stand von: 31.07.2026, 19:15 Uhr)

Radarkontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Straßenlage an und halten Sie sich an die erlaubte Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 31.07.2026, 19:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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