Mobile Blitzer in Winnenden aktuell am Montag: Wo am 10.08.2026 Radarfallen stehen

"Tacho im Auge behalten" heißt es am 10.08.2026. Auch an diesem Montag sollten sich alle Teinehmer im Straßenverkehr in Winnenden an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, denn sonst könnte es teuer werden! Wir haben alle Standorte für aufgebaute Blitzer in Winnenden bequem in einer Übersicht.

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Ein gut gegen Vandalismus gesicherter sogenannter Panzer-Blitzer am Rand einer Landstraße.  (Symbolbild) (Foto) Suche
Ein gut gegen Vandalismus gesicherter sogenannter Panzer-Blitzer am Rand einer Landstraße.  (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Im Augenblick ist in Winnenden an einem Standort die Gefahr besonders hoch, geblitzt zu werden. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Winnenden kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Hier stehen aktuell am 10.08.2026 die mobilen Blitzer in Winnenden, Rems-Murr-Kreis, Baden-Württemberg

Achtung am 📍 Standort Weinstraße (Postleitzahl 71364 in Hanweiler): Wie am 10.08.2026 um 17:41 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 30 km/h-Zone.

(Letzte Aktualisierung: 10.08.2026, 19:16 Uhr)

Die Geschwindigkeitsüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ist Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Verkehrssituation entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Passanten und Radfahrer werden es Ihnen danken.

Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 10.08.2026, 19:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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