Mobile Blitzer in Marburg aktuell am Freitag: Wo wird heute, am 17.04.2026 geblitzt?

Auf den Straßen finden regelmäßig Radarkontrollen statt. Auch am heutigen Freitag, 17.04.2026 wird in Marburg geblitzt. Wir haben alle Positionen der mobilen Blitzer für Sie.

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Ein kurzes rotes Licht vom Straßenrand und es ist passiert: Fährt man mit überhöhter Geschwindigkeit, ist die Gefahr hoch, in eine Radarfalle zu tappen. (Symbolbild) (Foto) Suche
Ein kurzes rotes Licht vom Straßenrand und es ist passiert: Fährt man mit überhöhter Geschwindigkeit, ist die Gefahr hoch, in eine Radarfalle zu tappen. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / silentalex88

Temposünder können aktuellen Meldungen zufolge in Marburg im Augenblick auf nur einer Straße in Schwierigkeiten durch eine mobile Radarfalle geraten. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Hessen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Marburg gerechnet werden.

Hier stehen aktuell am 17.04.2026 die Blitzer in Marburg, Kreis Marburg-Biedenkopf, Hessen

Seit 17.04.2026 um 10:37 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort Schützenstraße (PLZ 35039 in Biegenviertel). Hier sind 30 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand: 17.04.2026, 15:19 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Ein angepasstes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher stets an die vorgeschriebenen Temoplimits und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Radfahrern und Fußgängern.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

Die Regeln für Blitzerwarner

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 17.04.2026, 15:19 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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