Blitzer in Dietzenbach aktuell am Dienstag: Fuß vom Gas! Radarkontrollen am 16.12.2025

Wer am heutigen Dienstag in Dietzenbach mit überhöhter Geschwindigkeit fährt, kann schnell in eine Radarfalle geraten. Am 16.12.2025 kann es für Sie teuer werden. Hier erfahren Sie alle derzeitigen Blitzerstandorte in Dietzenbach.

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Raser sollten sich an die vorgegebene Geschwindigkeit halten. Mobile Blitzerkästen wie dieser ahnden jeden Tempoverstoß. (Symbolbild) (Foto) Suche
Raser sollten sich an die vorgegebene Geschwindigkeit halten. Mobile Blitzerkästen wie dieser ahnden jeden Tempoverstoß. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Mobile Radarfallen sind derzeitigen Informationen zufolge in Dietzenbach an einem Standort gemeldet. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für die Region Offenbach sind daher ohne Gewähr.

Dietzenbach, Kreis Offenbach: Aktuelle Standorte für Blitzer am 16.12.2025 in der Region in Hessen

Vorsicht am 📍 Standort Lindenstraße (Postleitzahl 63128 in Altstadt, Wingertsberg): Wie am 16.12.2025 um 08:04 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 50 km/h-Zone geblitzt.

(Stand: 16.12.2025, 10:16 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Radarkontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Verkehrssituation an und beachten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 16.12.2025, 10:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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