Blitzer in Dietzenbach aktuell am Freitag: Mobile Blitzer am 16.01.2026
Wer an diesem Freitag in Dietzenbach seinen Tacho nicht im Blick hat, kann schnell in eine Radarfalle geraten. Am 16.01.2026 kann es wieder teuer werden. Hier erfahren Sie alle momentanen Blitzerstandorte in Dietzenbach.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Im Augenblick ist in Dietzenbach an einem Standort die Gefahr besonders hoch, eine Geldstrafe oder sogar Führerscheinentzug ausgesprochen zu bekommen, wenn man nicht auf den Tacho achtet. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Hessen sind daher ohne Gewähr.
Hier stehen aktuell am 16.01.2026 die Radarfallen in Dietzenbach, Kreis Offenbach, Hessen
Geblitzt wird im 📍 Bereich Offenthaler Straße, PLZ 63128 in Altstadt, Wingertsberg. Gemeldet wurde der Blitzer am 16.01.2026 um 07:36 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
(Stand von: 16.01.2026, 18:16 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Wer rücksichtsvoll fährt, trägt zum Schutz der eigenen Sicherheit und der aller Verkehrsteilnehmer bei. Bitte respektieren Sie die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Radfahrer und Fußgänger.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsverstöße im Januar 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtvergehen im Januar 2026
- Bußgelder für Abstandsvergehen im Januar 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 16.01.2026, 18:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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