Blitzer in Wilhelmshaven aktuell am Freitag: Hier wird heute, am 17.04.2026 geblitzt

Auf den Straßen finden regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen statt. Geblitzt am heutigen Freitag, 17.04.2026 auch in Wilhelmshaven. Hier erhalten Sie alle Informationen zu den heutigen Standorten der mobilen Blitzer.

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Unachtsamkeiten im Straßenverkehr können hohe Strafen zur Folge haben, denn mobile Blitzer lauern überall. (Symbolbild) (Foto) Suche
Unachtsamkeiten im Straßenverkehr können hohe Strafen zur Folge haben, denn mobile Blitzer lauern überall. (Symbolbild) Bild: dpa / Alexander Körner

Zu schnelle Autofahrer können derzeitigen Meldungen zufolge in Wilhelmshaven im Augenblick auf nur einer Straße in eine mobile Radarfalle geraten. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

Wilhelmshaven: Aktuelle Blitzer-Standorte am 17.04.2026 in der Region in Niedersachsen

Seit 17.04.2026 um 18:46 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Hundertwasserallee (PLZ 26389 in Schaar, Potenburg). Hier sind 20 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand: 17.04.2026, 20:17 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Ein vorausschauendes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Bitte beachten Sie immer die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer.

Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 17.04.2026, 20:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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