Blitzer in Gladbeck aktuell am Dienstag: Wo Sie am 02.06.2026 in eine Radarfalle geraten können
Heute wird in Gladbeck die Geschwindigkeit kontrolliert. Wer am Dienstag unterwegs ist, sollte besonders wachsam fahren, um einer Radarfalle zu entgehen. Auf welchen Straßen in Gladbeck am 02.06.2026 mobile Blitzer stehen und was Sie sonst noch wissen sollten, lesen Sie jetzt bei news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Zu schnelle Autofahrer können derzeitigen Infos zufolge in Gladbeck im Augenblick auf nur einer Straße in einen Blitzer tappen. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.
Hier stehen aktuell am 02.06.2026 die Radarkontrollen in Gladbeck, Kreis Recklinghausen, Nordrhein-Westfalen
Seit 02.06.2026 um 11:09 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort Uhlandstraße (PLZ 45964 in Mitte, Mitte I (West)) auf Höhe Kita Superhelden. Hier gilt ein Tempolimit von 30 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand von: 02.06.2026, 12:15 Uhr)
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Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte halten Sie sich im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die vorgegebenen Tempolimits oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Passanten und Fahrradfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
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Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 02.06.2026, 12:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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