Blitzer in Bebra aktuell am Mittwoch: Fuß vom Gas! Radarkontrollen am 12.08.2026
Achtung, Radarfalle! Am 12.08.2026 kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen in Bebra kostspielig werden. Auf diesen Straßen ist am Mittwoch besondere Vorsicht geboten - hier sollten Sie keine Tempoverstöße riskieren.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Im Augenblick ist in Bebra an einem Standort die Gefahr hoch, in eine Radarkontrolle zu fahren. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Bebra kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Bebra, Kreis Hersfeld-Rotenburg: Radarfallen am 12.08.2026 in der Region in Hessen
Aufgepasst am 📍 Standort B27 (Postleitzahl 36179 in Breitenbach): Wie am 12.08.2026 um 18:53 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 70 km/h-Zone.
(Stand von: 12.08.2026, 19:15 Uhr)
Zu den am weitesten verbreiteten Verkehrsverstößen gehört weiterhin die Geschwindigkeitsüberschreitung - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Passanten und Fahrradfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgelder für Tempoverstöße im August 2026
- Bußgelder für Ampelverstöße im August 2026
- Bußgeldkatalog für zu dichtes Auffahren im August 2026
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 12.08.2026, 19:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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