Mobile Blitzer in Frechen aktuell am Donnerstag: Raser aufgepasst! Hier wird am 21.05.2026 geblitzt
Vorsicht Autofahrer! Wer heute (21.05.2026) mit überhöhter Geschwindigkeit auf Frechens Straßen unterwegs ist, dem könnte Post aus Flensburg drohen. Hier auf news.de finden Sie alle Meldungen zu mobilen Blitzern in Frechen an diesem Donnerstag im Überblick.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Zu schnelle Autofahrer können derzeitigen Meldungen zufolge in Frechen im Augenblick auf insgesamt 2 Straßen in Bedrängis durch zu hohe Geschwindigkeit geraten. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Rhein-Erft-Kreis. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Frechen gerechnet werden.
Die Standorte für Radarkontrollen in Frechen, Rhein-Erft-Kreis, Nordrhein-Westfalen am 21.05.2026
Vorsicht 📍 auf der Kölner Straße (Postleitzahl 50226): Wie am 21.05.2026 um 19:06 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 50 km/h-Zone geblitzt.
Außerdem steht ein Blitzer 📍 auf der Europaallee, PLZ 50226. Der Standort wurde am 21.05.2026 um 18:48 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 10 km/h.
(Stand von: 21.05.2026, 19:15 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Ein vorausschauendes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Bitte beachten Sie jederzeit die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland
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Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Auto steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 21.05.2026, 19:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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