Mobile Blitzer in Sangerhausen aktuell am Sonntag: Hier wird heute, am 03.05.2026 geblitzt

Rasern in Sangerhausen drohen diesen Sonntag (03.05.2026) teils hohe Strafgelder, denn es werden Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Alle Infos zu mobilen Blitzern und wo Sie heute besonders vorsichtig sein sollten, lesen Sie hier in diesem Artikel.

Erstellt von - Uhr

Die Möglichkeiten für mobile Blitzer sind vielfältig. Auch aus dem Rückraum von Polizeiwagen kann der rote Blitz kommen. (Symbolbild) (Foto) Suche
Die Möglichkeiten für mobile Blitzer sind vielfältig. Auch aus dem Rückraum von Polizeiwagen kann der rote Blitz kommen. (Symbolbild) Bild: dpa / Peter Kneffel

Aktuellen Meldungen zufolge wird in Sangerhausen gerade an einem Standort geblitzt. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Sachsen-Anhalt. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Sangerhausen gerechnet werden.

Alle Radarfallen am 03.05.2026 in Sangerhausen, Kreis Mansfeld-Südharz, Sachsen-Anhalt

Geblitzt wird 📍 auf der Erfurter Straße, PLZ 06526. Gemeldet wurde der Blitzer am 03.05.2026 um 12:27 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.

(Stand von: 03.05.2026, 12:45 Uhr)

Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de

Geschwindigkeitskontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Straßenlage an und halten Sie die erlaubte Höchstgeschwindigkeit ein zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Auto steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 03.05.2026, 12:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Auch interessant zum Thema Auto und Straßenverkehr:

/roj/news.de

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.