Mobile Blitzer in Bedburg aktuell am Freitag: Wo Sie am 12.06.2026 in eine Radarfalle geraten können
Achtung Autofahrer und Autofahrerinnen! Wer heute, am 12.06.2026 zu schnell auf Bedburgs Straßen unterwegs ist, dem drohen hohe Strafgelder und sogar temporär Fahrverbot. Bei uns auf news.de finden Sie alle Meldungen zu mobilen Blitzern in Bedburg an diesem Freitag in der Übersicht.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Bedburg nach aktuellen Informationen gerade an nur einem Standort. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Rhein-Erft-Kreis. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Bedburg gerechnet werden.
Bedburg, Rhein-Erft-Kreis: Aktuelle Radarfallen am 12.06.2026 in der Region in Nordrhein-Westfalen
Im 📍 Bereich Leitweg, PLZ 50181 in Kirdorf (Tempolimit 30 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 12.06.2026 um 09:06 Uhr.
(Stand von: 12.06.2026, 11:16 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ist Unfallursache Nummer eins. Bitte halten Sie sich im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Passanten und Fahrradfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland
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Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein PKW fährt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 12.06.2026, 11:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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