Mobile Blitzer in Sinsheim aktuell am Montag: Hier müssen Sie sich am 20.07.2026 vor Radarfallen in Acht nehmen
Wer an diesem Montag in Sinsheim sein Gaspedal nicht unter Kontrolle hat, kann schnell in eine Radarfalle geraten. Am 20.07.2026 kann es für Sie teuer werden. Hier erfahren Sie alle aktuellen Blitzerstandorte in Sinsheim.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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In Sinsheim wurde nach aktuellen Angaben ein mobiler Blitzer aufgebaut. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Alle mobilen Blitzer am 20.07.2026 in Sinsheim, Rhein-Neckar-Kreis, Baden-Württemberg
Geblitzt wird 📍 auf dem Schwimmbadweg, PLZ 74889 in Sinsheim. Gemeldet wurde der Blitzer am 20.07.2026 um 06:15 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.
(Stand: 20.07.2026, 07:16 Uhr)
Zu den am weitesten verbreiteten Verstößen im Straßenverkehr gehört weiterhin die Nichteinhaltung der Höchstgeschwindigkeit - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Bitte halten Sie sich im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die vorgegebenen Tempolimits oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Passanten und Fahrradfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgelder für Tempoüberschreitungen im Juli 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelverstöße im Juli 2026
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im Juli 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 20.07.2026, 07:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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