Mobile Blitzer in Dippoldiswalde aktuell am Freitag: Hier wird heute, am 18.09.2026 geblitzt

Achtung, Radarfalle! Am 18.09.2026 kann es für Autofahrer in Dippoldiswalde teuer werden. Wir zeigen Ihnen, auf welchen Straßen Sie am Freitag besser keine Tempoüberschreitung riskieren sollten.

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Behalten Sie Ihren Tacho im Auge. Mobile Radarfallen lauern täglich auf anderen Straßen. (Symbolbild) (Foto) Suche
Behalten Sie Ihren Tacho im Auge. Mobile Radarfallen lauern täglich auf anderen Straßen. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Geblitzt wird in Dippoldiswalde nach aktuellen Informationen im Augenblick an nur einem Standort. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 18.09.2026, 19:45 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Alle Radarkontrollen am 18.09.2026 in Dippoldiswalde, Kreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Sachsen

Im 📍 Bereich B170, PLZ 01744 in Reinberg, Teichmühle, Dippoldiswalde (Tempolimit 70 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 18.09.2026 um 19:15 Uhr.

(Letzte Aktualisierung: 18.09.2026, 19:45 Uhr)

Die Geschwindigkeitsüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr und ist Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie zur Erhaltung der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Passanten und Fahrradfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein PKW fährt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 18.09.2026, 19:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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