Mobile Blitzer in Vechta aktuell am Donnerstag: Hier wird heute, am 16.04.2026 geblitzt

Achtung, Radarfalle! Am 16.04.2026 kann es für Autofahrer in Vechta unangenehm werden. Auf diesen Straßen ist am Donnerstag besondere Vorsicht geboten - hier sollten Sie keine Tempoverstöße riskieren.

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Die Möglichkeiten für mobile Blitzer sind vielfältig. Auch aus dem Rückraum von Polizeiwagen kann der rote Blitz kommen. (Symbolbild) (Foto) Suche
Die Möglichkeiten für mobile Blitzer sind vielfältig. Auch aus dem Rückraum von Polizeiwagen kann der rote Blitz kommen. (Symbolbild) Bild: dpa / Peter Kneffel

In Vechta sind aktuellen Informationen zufolge gerade 2 mobile Radargeräte aufgebaut. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Vechta kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Vechta: Radarfallen am 16.04.2026 in der Region in Niedersachsen

Im 📍 Bereich Visbeker Damm, PLZ 49377 in Holtrup (Tempolimit 100 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 16.04.2026 um 11:53 Uhr.

📍 Auf dem Visbeker Damm, PLZ 49377 in Visbek, Holtrup (Tempolimit 60 km/h) ist auch momentan ein Blitzer aufgebaut. Die Positionwurde am 16.04.2026 um 09:28 Uhr gemeldet.

(Letzte Aktualisierung: 16.04.2026, 12:19 Uhr)

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Nach wie vor zählt zu schnelles Fahren zu den meistbegangenen Verstößen im Straßenverkehr - und bleibt die führende Unfallursache. Fahren Sie immer so, dass es der Verkehrssituation entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Die Regeln für Blitzerwarner

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 16.04.2026, 12:19 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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