Blitzer in Markkleeberg aktuell am Montag: Wo am 13.04.2026 Radarkontrollen stattfinden
Am 13.04.2026 heißt es: "Fuß vom Gas". Diesen Montag sollten sich alle Verkehrsteilnehmer in Markkleeberg an die erlaubte Geschwindigkeit halten, denn es finden Radarkontrollen statt! Hier erfahren Sie, auf welchen Straßen sich die Blitzer in Markkleeberg befinden und was sonst noch wichtig ist.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
In Markkleeberg ist aktuellen Informationen zufolge gerade genau ein mobiles Radargerät gemeldet. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 13.04.2026, 16:45 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Markkleeberg, Kreis Leipzig: Radarkontrollen am 13.04.2026 in der Region in Sachsen
Vorsicht im 📍 Bereich B2 (Postleitzahl 04416 in Kleinstädteln): Wie am 13.04.2026 um 14:30 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 100 km/h-Zone.
(Stand: 13.04.2026, 16:45 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Nach wie vor zählt zu schnelles Fahren zu den meistbegangenen Verstößen im Straßenverkehr - und bleibt die führende Unfallursache. Bitte halten Sie sich zur Erhaltung der allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Fußgänger und Radfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen
- Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße im April 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelverstöße im April 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsunterschreitung im April 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 13.04.2026, 16:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:
- Was tun, wenn die Scheibe im Auto beschlägt?
- Mehrere Hundert Euro Bußgeld! So teuer wird's bei diesen Ordnungswidrigkeiten im Stau
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.