Mobile Blitzer in Ludwigsfelde aktuell am Montag: Wo wird heute, am 12.01.2026 geblitzt?

Am 12.01.2026 heißt es: "Fuß vom Gas". Am heutigen Montag sollten sich alle Autofahrer in Ludwigsfelde an die erlaubte Geschwindigkeit halten, denn es finden Radarkontrollen statt! Wir haben alle Standorte für aufgebaute Blitzer in Ludwigsfelde aufgelistet.

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Halten Sie sich stets an die Geschwindigkeitsvorschriften, um einen roten Blitz vom Straßenrand zu vermeiden. (Symbolbild) (Foto) Suche
Halten Sie sich stets an die Geschwindigkeitsvorschriften, um einen roten Blitz vom Straßenrand zu vermeiden. (Symbolbild) Bild: dpa / David Ebener

Momentan ist in Ludwigsfelde an insgesamt 2 Standorten die Gefahr besonders hoch, geblitzt zu werden. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.

Hier stehen aktuell am 12.01.2026 die Radarkontrollen in Ludwigsfelde, Kreis Teltow-Fläming, Brandenburg

Geblitzt wird am 📍 Standort Brandenburgische Straße, PLZ 14974 in Industriepark-West. Gemeldet wurde der Blitzer am 12.01.2026 um 18:51 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.

Seit 12.01.2026 um 18:50 Uhr ist desweiteren eine mobile Radarfalle im 📍 Bereich Albert-Schweitzer-Straße (PLZ 14974 in Industriepark-West) gemeldet. Bitte beachten Sie das Tempolimit von 50 km/h.

(Stand: 12.01.2026, 19:45 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Radarkontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der entsprechenden Situation an und beachten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

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Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 12.01.2026, 19:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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