Blitzer in Ludwigsfelde aktuell am Mittwoch: Hier nimmt die Polizei am 16.09.2026 Raser ins Visier
Ein Blitz vom Straßenrand kann kostspielig werden. Wer heute (16.09.2026) mit überhöhter Geschwindigkeit auf Ludwigsfeldes Straßen unterwegs ist, bekommt bald ein Blitzerfoto zugeschickt. Wir verraten Ihnen, wo am heutigen Mittwoch die mobilen Blitzer versteckt sind und was sonst wichtig ist.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
Zu schnelle Autofahrer können derzeitigen Meldungen zufolge in Ludwigsfelde auf nur einer Straße in Bedrängis durch zu hohe Geschwindigkeit kommen. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 16.09.2026, 16:45 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Ludwigsfelde, Kreis Teltow-Fläming: Aktuelle Standorte für mobile Blitzer am 16.09.2026 in der Region in Brandenburg
Geblitzt wird im 📍 Bereich Am Birkengrund, PLZ 14974 in Industriepark-West. Gemeldet wurde der Blitzer am 16.09.2026 um 14:14 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
(Stand: 16.09.2026, 16:45 Uhr)
Die Geschwindigkeitsüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr und ist Unfallursache Nummer eins. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Tempovorgaben einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsverstöße im September 2026
- Bußgelder für Rotlichtvergehen im September 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsvergehen im September 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 16.09.2026, 16:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Weitere Artikel aus der Automobilbranche:
- Lifehacks gegen beschlagene Scheiben im Auto
- Mythos unter der Lupe: Frieren Frauen wirklich schneller als Männer?
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.