Blitzer in Halver aktuell am Montag: Mobile Blitzer am 12.01.2026

Achtung, Radarkontrolle! Am 12.01.2026 kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen in Halver unangenehm werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Montag unbedingt vorsichtig fahren sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.

Erstellt von - Uhr

Ein paar km/h zu schnell und schon blitzt es. Radarkontrollen sind vielerorts Gang und Gebe und verägern regelmäßig die betroffenen Autofahrer. (Symbolbild) (Foto) Suche
Ein paar km/h zu schnell und schon blitzt es. Radarkontrollen sind vielerorts Gang und Gebe und verägern regelmäßig die betroffenen Autofahrer. (Symbolbild) Bild: dpa / Jan Woitas

Mobile Radarkontrollen sind derzeitigen Infos zufolge in Halver an einem Standort gemeldet. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Halver gerechnet werden.

Hier stehen aktuell am 12.01.2026 die Radarkontrollen in Halver, Märkischer Kreis, Nordrhein-Westfalen

Seit 12.01.2026 um 13:28 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich Heesfeld (PLZ 58553 in Heesfeld). Hier sind 60 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Letzte Aktualisierung: 12.01.2026, 15:15 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen auf den Straßen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Bitte respektieren Sie die vorgegebenen Geschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Radfahrer und Fußgänger.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Die Regeln für Radarwarner

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein PKW fährt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 12.01.2026, 15:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Alles rund ums Auto:

/roj/news.de

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.