Blitzer in Aschersleben aktuell am Montag: Mobile Blitzer am 15.06.2026
In Aschersleben wird heute geblitzt! An diesem Montag müssen Autofahrer besonders wach sein, wenn sie keine Temposünde begehen wollen. Auf welchen Straßen in Aschersleben am 15.06.2026 mobile Blitzer stehen und was Sie sonst noch wissen sollten, erfahren Sie auf dieser Seite.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Aschersleben den Verkehrsinformationen zufolge im Augenblick an nur einem Standort. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Aschersleben kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Aschersleben, Salzlandkreis: Blitzer-Standorte am 15.06.2026 in der Region in Sachsen-Anhalt
Im 📍 Bereich L72, PLZ 06449 in Freckleben, Sandersleben (Tempolimit 50 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 15.06.2026 um 19:37 Uhr.
(Stand: 15.06.2026, 20:45 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Zu den am weitesten verbreiteten Verstößen im Straßenverkehr gehört weiterhin die Geschwindigkeitsüberschreitung - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Bitte halten Sie sich zur allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Fußgänger und Radfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen im Juni 2026
- Bußgelder für Ampelvergehen im Juni 2026
- Bußgelder für Abstandsunterschreitung im Juni 2026
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein PKW fährt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 15.06.2026, 20:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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- Finger ab, Stromschlag oder Quetschung - das hilft im Handwerker-Notfall
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