Mobile Blitzer in Aschersleben aktuell am Dienstag: Wo wird heute, am 23.12.2025 geblitzt?

Geschwindigkeitsmessungen auf den Straßen werden regelmäßig durchgeführt. Auch am heutigen Dienstag, 23.12.2025 wird in Aschersleben geblitzt. Hier erhalten Sie alle Informationen zu den heutigen Messstellen der mobilen Blitzer.

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Raser sollten sich immer an die vorgegebene Geschwindigkeit halten, bei überhöhtem Tempo kann es teuer werden. (Symbolbild) (Foto) Suche
Raser sollten sich immer an die vorgegebene Geschwindigkeit halten, bei überhöhtem Tempo kann es teuer werden. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Ralf Geithe

Temposünder können derzeitigen Meldungen zufolge in Aschersleben auf nur einer Straße in Bedrängis durch zu hohe Geschwindigkeit kommen. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Aschersleben kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Alle mobilen Radarfallen am 23.12.2025 in Aschersleben, Salzlandkreis, Sachsen-Anhalt

Aufgepasst 📍 auf der Magdeburger Chaussee (Postleitzahl 06449 in Aschersleben): Wie am 23.12.2025 um 09:01 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 50 km/h-Zone geblitzt.

(Letzte Aktualisierung: 23.12.2025, 11:45 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Radarkontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Straßenlage an und beachten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 23.12.2025, 11:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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