Mobile Blitzer in Schwaigern aktuell am Dienstag: Hier müssen Sie sich am 17.02.2026 vor Radarfallen in Acht nehmen

Achtung, Radarfalle! In Schwaigern kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen am 17.02.2026 unangenehm werden. Wir verraten Ihnen, auf welchen Straßen Sie am heutigen Dienstag auf jeden Fall keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren sollten.

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Einige Varianten von mobilen Blitzgeräten sind sehr schnell und flexibel einsetzbar und können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) (Foto) Suche
Einige Varianten von mobilen Blitzgeräten sind sehr schnell und flexibel einsetzbar und können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Iveta

In Schwaigern steht derzeit nur eine mobile Radarkontrolle bereit, um Schnellfahrer zu ahnden. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

Die Standorte für Radarfallen in Schwaigern, Kreis Heilbronn, Baden-Württemberg am 17.02.2026

Seit 17.02.2026 um 17:56 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort B293 (PLZ 74193). Hier sind 70 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand von: 17.02.2026, 18:16 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher stets an die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrern und Fußgänger.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 17.02.2026, 18:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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/roj/news.de

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