Mobile Blitzer in Versmold aktuell am Freitag: Hier müssen Sie sich am 12.12.2025 vor Radarfallen in Acht nehmen

Temposündern in Versmold drohen diesen Freitag (12.12.2025) deftige Bußgelder, denn es wird wieder geblitzt. Alle Infos zu mobilen Blitzern und wo Sie heute besonders aufmerksam sein sollten, lesen Sie hier in diesem Artikel.

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Vorsicht vor versteckten mobilen Blitzern. (Symbolbild) (Foto) Suche
Vorsicht vor versteckten mobilen Blitzern. (Symbolbild) Bild: dpa / Christian Lademann

Geblitzt wird in Versmold nach aktuellen Informationen im Augenblick an 2 Standorten. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

Alle mobilen Blitzer am 12.12.2025 in Versmold, Kreis Gütersloh, Nordrhein-Westfalen

Seit 12.12.2025 um 15:17 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich Vorbruchstraße (PLZ 33775 in Peckeloh). Hier sind 60 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

Am 📍 Standort Bundesstraße, PLZ 33775 (Tempolimit 70 km/h) ist auch momentan ein Blitzer aufgebaut. Die Positionwurde am 12.12.2025 um 07:27 Uhr gemeldet.

(Letzte Aktualisierung: 12.12.2025, 19:16 Uhr)

Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de

Mit sicherem Fahrstil sorgen Sie nicht nur für Ihre eigene Sicherheit, sondern auch für die aller anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher stets an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Radfahrern und Fußgänger.

Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 12.12.2025, 19:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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