Mobile Blitzer in Wermelskirchen aktuell am Dienstag: Mobile Blitzer am 09.06.2026
Heute wird in Wermelskirchen geblitzt. Wer am Dienstag unterwegs ist, sollte besonders wachsam fahren, um einer Temposünde zu entgehen. Auf welchen Straßen in Wermelskirchen am 09.06.2026 mobile Blitzer stehen und was Sie sonst noch wissen sollten, erfahren Sie jetzt hier.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
In Wermelskirchen stehen derzeit 2 mobile Radarkontrollen bereit, um Schnellfahrer zu ahnden. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 09.06.2026, 15:17 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Wermelskirchen, Rheinisch-Bergischer Kreis: Radarfallen am 09.06.2026 in der Region in Nordrhein-Westfalen
Geblitzt wird am 📍 Standort A1, PLZ 42929 in Kenkhausen. Gemeldet wurde der Blitzer am 09.06.2026 um 12:58 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 100 km/h.
Dazu wird geblitzt im 📍 Bereich Tente, PLZ 42929 in Tente, Kolfhausen. Gemeldet wurde der Blitzer am 09.06.2026 um 09:49 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 09.06.2026, 15:17 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Bitte respektieren Sie die zulässigen Geschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Fahrradfahrer und Fußgänger.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
- Bußgeldkatalog für Tempoüberschreitungen im Juni 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelverstöße im Juni 2026
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im Juni 2026
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 09.06.2026, 15:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:
- Strom- und Heizkosten schlau senken: Diese Tricks machen Sie zum Energie-Sparfuchs
- Krankschreibung und Arbeitsrecht: Das ist erlaubt, wenn Sie krankgeschrieben sind
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.