Mobile Blitzer in Gardelegen aktuell am Freitag: Wo wird heute, am 22.05.2026 geblitzt?

Achtung, Radarfalle! In Gardelegen kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen am 22.05.2026 unangenehm werden. Wir zeigen Ihnen, auf welchen Straßen Sie am Freitag besser keine Geschwindigkeitsverstöße riskieren sollten.

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Mobile Blitzgeräte zieren bundesweit das Straßenbild. Bevor es teuer wird, behalten Sie immer Ihren Tacho im Auge. (Symbolbild) (Foto) Suche
Mobile Blitzgeräte zieren bundesweit das Straßenbild. Bevor es teuer wird, behalten Sie immer Ihren Tacho im Auge. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Tricky Shark

Mobile Radarkontrollen sind aktuellen Infos zufolge in Gardelegen an insgesamt 2 Orten gemeldet. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Altmarkkreis Salzwedel. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Gardelegen gerechnet werden.

Hier stehen aktuell am 22.05.2026 die mobilen Radarfallen in Gardelegen, Altmarkkreis Salzwedel, Sachsen-Anhalt

Geblitzt wird im 📍 Bereich B188, PLZ 39649 in Mieste. Gemeldet wurde der Blitzer am 22.05.2026 um 07:45 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 70 km/h.

Weiterhin wird geblitzt am 📍 Standort B188, PLZ 39649 in Mieste. Gemeldet wurde der Blitzer am 22.05.2026 um 07:44 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 70 km/h.

(Stand: 22.05.2026, 12:46 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Radarkontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Straßenlage an und halten Sie die erlaubte Höchstgeschwindigkeit ein - zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 22.05.2026, 12:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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