Mobile Blitzer in Hennigsdorf aktuell am Freitag: Wo am 10.07.2026 Radarkontrollen stattfinden
Achtung, Radarfalle! Am 10.07.2026 kann es für Verkehrsteilnehmer in Hennigsdorf kostspielig werden. Wir zeigen Ihnen, auf welchen Straßen Sie am Freitag besser keine Tempoüberschreitung riskieren sollten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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In Hennigsdorf stehen derzeit 3 mobile Radarkontrollen bereit, um Schnellfahrer zu ahnden. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Oberhavel. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Hennigsdorf gerechnet werden.
Hier stehen aktuell am 10.07.2026 die Radarkontrollen in Hennigsdorf, Kreis Oberhavel, Brandenburg
Im 📍 Bereich Ruppiner Straße, PLZ 16761 (Tempolimit 50 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 10.07.2026 um 08:25 Uhr.
Achtung außerdem 📍 auf der Hauptstraße (Postleitzahl 16761): Hier wird in einer 50 km/h-Zone geblitzt. Gemeldet wurde diese Position am 10.07.2026 um 08:10 Uhr und zusätzlich bestätigt am 10.07.2026, 08:39 Uhr.
Achtung außerdem 📍 auf der Waldstraße (Postleitzahl 16761): Hier wird in einer 30 km/h-Zone geblitzt. Gemeldet wurde diese Position am 10.07.2026 um 06:44 Uhr und zusätzlich bestätigt am 10.07.2026, 08:18 Uhr.
(Letzte Aktualisierung: 10.07.2026, 08:46 Uhr)
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der entsprechenden Situation an und halten Sie die erlaubte Höchstgeschwindigkeit ein - zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
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Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 10.07.2026, 08:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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