Blitzer in Bargteheide aktuell am Mittwoch: Wo am 15.04.2026 Radarfallen stehen

Am 15.04.2026 heißt es: "Tacho im Auge behalten". Auch am heutigen Mittwoch sollten sich alle Autofahrer in Bargteheide an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, denn sonst könnte es teuer werden! Wir haben alle Positionen für mobile Blitzer in Bargteheide aufgelistet.

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Raser sollten sich immer an die vorgegebene Geschwindigkeit halten, bei überhöhtem Tempo kann es teuer werden. (Symbolbild) (Foto) Suche
Raser sollten sich immer an die vorgegebene Geschwindigkeit halten, bei überhöhtem Tempo kann es teuer werden. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Ralf Geithe

Raser können aktuellen Meldungen zufolge in Bargteheide auf nur einer Straße in eine mobile Radarfalle tappen. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.

Bargteheide, Kreis Stormarn: Standorte für mobile Blitzer am 15.04.2026 in der Region in Schleswig-Holstein

Seit 15.04.2026 um 11:03 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Alte Landstraße (PLZ 22941). Hier sind 50 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand: 15.04.2026, 12:18 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Ein angepasstes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Fahrradfahrern und Fußgängern.

Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 15.04.2026, 12:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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/roj/news.de

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