Blitzer in Wildberg aktuell am Donnerstag: Wo Sie am 15.01.2026 in eine Radarfalle geraten können

Am 15.01.2026 heißt es: "Tacho im Auge behalten". Diesen Donnerstag sollten sich alle Verkehrsteilnehmer in Wildberg an das vorgeschriebenen Tempo halten, denn sonst drohen Bußgelder! Wir haben alle Standorte für aufgebaute Blitzer in Wildberg aufgelistet.

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Die Möglichkeiten für mobile Blitzer sind vielfältig. Auch aus dem Rückraum von Polizeiwagen kann der rote Blitz kommen. (Symbolbild) (Foto) Suche
Die Möglichkeiten für mobile Blitzer sind vielfältig. Auch aus dem Rückraum von Polizeiwagen kann der rote Blitz kommen. (Symbolbild) Bild: dpa / Peter Kneffel

Zu schnelle Autofahrer können derzeitigen Meldungen zufolge in Wildberg auf nur einer Straße in eine mobile Radarfalle geraten. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

Alle Radarkontrollen am 15.01.2026 in Wildberg, Kreis Calw, Baden-Württemberg

Vorsicht am 📍 Standort Talstraße (Postleitzahl 72218): Wie am 15.01.2026 um 05:53 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 50 km/h-Zone geblitzt.

(Letzte Aktualisierung: 15.01.2026, 06:15 Uhr)

Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de

Geschwindigkeitskontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Straßenlage an. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.

Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Auto steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 15.01.2026, 06:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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