Mobile Blitzer in Germersheim aktuell am Freitag: Raser aufgepasst! Hier wird am 12.06.2026 geblitzt
Achtung, Radarkontrolle! In Germersheim kann es für Autofahrer am 12.06.2026 unangenehm werden. Auf diesen Straßen ist am Freitag besondere Vorsicht geboten - hier sollten Sie keine Tempoverstöße riskieren.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
Momentanen Informationen zufolge wird in Germersheim gerade an 2 Standorten geblitzt. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Rheinland-Pfalz. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Germersheim gerechnet werden.
Germersheim: Aktuelle Radarfallen am 12.06.2026 in der Region in Rheinland-Pfalz
Seit 12.06.2026 um 10:50 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort B35 (PLZ 76726). Hier sind 100 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Seit 12.06.2026 um 10:04 Uhr ist außerdem eine mobile Radarfalle 📍 auf der Wörthstraße (PLZ 76726) gemeldet. Halten Sie sich hier an die erlaubten 100 km/h.
(Stand: 12.06.2026, 11:16 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen auf den Straßen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Halten Sie sich daher jederzeit an die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Radfahrern und Fußgänger.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsverstöße im Juni 2026
- Bußgelder für Ampelvergehen im Juni 2026
- Bußgelder für Abstandsvergehen im Juni 2026
Die Regeln für Radarwarner
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 12.06.2026, 11:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Weitere Artikel aus der Automobilbranche:
- Saubere statt beschlagener Scheiben: Tipps und Tricks für bessere Sicht
- Bei diesen Vergehen droht neben Geldstrafe auch der Führerscheinentzug!
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.