Blitzer in Alzey aktuell am Donnerstag: Raser aufgepasst! Hier wird am 17.09.2026 geblitzt

Geblitzt werden kann kostspielig werden. Wer heute (17.09.2026) mit hoher Geschwindigkeit auf Alzeys Straßen unterwegs ist, bekommt bald ein Blitzerfoto zugeschickt. Wir informieren Sie über die Blitzerstandorte am heutigen Donnerstag und worauf Sie achten müssen.

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Vor kleinen Blitzer-Türmen wie diesem sollte man sich als Autofahrer in Acht nehmen. Sie können im sowohl an Landstraßen außerorts als auch im Stadtgebiet stehen. (Symbolbild) (Foto) Suche
Vor kleinen Blitzer-Türmen wie diesem sollte man sich als Autofahrer in Acht nehmen. Sie können im sowohl an Landstraßen außerorts als auch im Stadtgebiet stehen. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Mobile Radarkontrollen sind derzeitigen Infos zufolge in Alzey an einem Standort gemeldet. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Rheinland-Pfalz. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Alzey gerechnet werden.

Hier stehen aktuell am 17.09.2026 die mobilen Radarkontrollen in Alzey, Kreis Alzey-Worms, Rheinland-Pfalz

Seit 17.09.2026 um 18:52 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich Weinheimer Landstraße (PLZ 55232). Hier sind 50 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand von: 17.09.2026, 19:16 Uhr)

Geschwindigkeitskontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der entsprechenden Situation an und halten Sie sich an die zulässige Höchstgeschwindigkeit - zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen

Die Regeln für Radarwarner

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 17.09.2026, 19:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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