Blitzer in Alzey aktuell am Donnerstag: Raser aufgepasst! Hier wird am 11.06.2026 geblitzt

In Alzey stehen am Donnerstag mobile Radarfallen am Straßenrand. Auf news.de erfahren Sie alle gemeldeten Standorte vom 11.06.2026 und alle weiteren Informationen über mobile Blitzer in Alzey.

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Augen auf im Straßenverkehr. Vorallem den Tacho sollten Autofahrer immer im Auge behalten. (Symbolbild) (Foto) Suche
Augen auf im Straßenverkehr. Vorallem den Tacho sollten Autofahrer immer im Auge behalten. (Symbolbild) Bild: dpa / Michael Reichel

Geblitzt wird in Alzey nach aktuellen Informationen im Augenblick an 2 Standorten. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 11.06.2026, 07:17 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Alzey, Kreis Alzey-Worms: Standorte für mobile Blitzer am 11.06.2026 in der Region in Rheinland-Pfalz

Geblitzt wird im 📍 Bereich A61, PLZ 55232 in Dautenheim. Gemeldet wurde der Blitzer am 11.06.2026 um 07:12 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 110 km/h.

Auch steht ein Blitzer am 📍 Standort A61, PLZ 55232 in Dautenheim. Der Standort wurde am 11.06.2026 um 06:59 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 130 km/h.

(Letzte Aktualisierung: 11.06.2026, 07:17 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher jederzeit an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Fahrradfahrern und Fußgängern.

Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 11.06.2026, 07:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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