Mobile Blitzer in Blumberg aktuell am Dienstag: Raser aufgepasst! Hier wird am 31.03.2026 geblitzt
Achtung, Radarkontrolle! Am 31.03.2026 kann es für Autofahrer in Blumberg teuer werden. Auf diesen Straßen ist am Dienstag besondere Vorsicht geboten - hier sollten Sie keine Tempoverstöße riskieren.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Blumberg nach aktuellen Informationen im Augenblick an nur einem Standort. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Blumberg, Schwarzwald-Baar-Kreis: Aktuelle Radarfallen am 31.03.2026 in der Region in Baden-Württemberg
Geblitzt wird im 📍 Bereich L185, PLZ 78176 in Riedöschingen. Gemeldet wurde der Blitzer am 31.03.2026 um 15:14 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 95 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 31.03.2026, 19:17 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Mit angepasstem Verhalten im Straßenverkehr sorgen Sie nicht nur für Ihre eigene Sicherheit, sondern auch für die aller anderen Verkehrsteilnehmer. Bitte beachten Sie jederzeit die vorgegebenen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgeldkatalog für Tempovergehen im März 2026
- Bußgelder für Rotlichtvergehen im März 2026
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im März 2026
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 31.03.2026, 19:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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