Blitzer in Schkeuditz aktuell am Mittwoch: Raser aufgepasst! Hier wird am 03.06.2026 geblitzt
Achtung, Radarfalle! Am 03.06.2026 kann es für Verkehrsteilnehmer in Schkeuditz kostspielig werden. Wir zeigen Ihnen, auf welchen Straßen Sie am Mittwoch besser keine Geschwindigkeitsverstöße riskieren sollten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Aktuellen Informationen zufolge wird in Schkeuditz im Augenblick an 2 Standorten geblitzt. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Sachsen sind daher ohne Gewähr.
Alle mobilen Radarfallen am 03.06.2026 in Schkeuditz, Kreis Nordsachsen, Sachsen
Aufgepasst im 📍 Bereich S 8a (Postleitzahl 04435): Wie am 03.06.2026 um 11:11 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 30 km/h-Zone geblitzt.
Im 📍 Bereich Merseburger Chaussee, PLZ 04435 in Dölzig (Tempolimit 30 km/h) ist ebenfalls momentan ein Blitzer aufgebaut. Der Standortwurde am 03.06.2026 um 07:23 Uhr gemeldet.
(Letzte Aktualisierung: 03.06.2026, 12:45 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Nach wie vor zählt zu schnelles Fahren zu den meistbegangenen Verstößen im Straßenverkehr - und bleibt die führende Unfallursache. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die Höchstgeschwindigkeit ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Fußgänger und Radfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
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Die Regeln für Radarwarner
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Auto steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 03.06.2026, 12:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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