Mobile Blitzer in Attendorn aktuell am Donnerstag: Wo Sie am 16.04.2026 in eine Radarfalle geraten können

Achtung, Radarkontrolle! Am 16.04.2026 kann es für Autofahrer in Attendorn unangenehm werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Donnerstag unbedingt das Tempo einhalten sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.

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Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. (Symbolbild) (Foto) Suche
Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / photowahn

Momentan ist in Attendorn an einem Standort die Gefahr für ein teures Blitzerfoto besonders hoch. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Nordrhein-Westfalen sind daher ohne Gewähr.

Alle mobilen Blitzer am 16.04.2026 in Attendorn, Kreis Olpe, Nordrhein-Westfalen

Geblitzt wird im 📍 Bereich Am Hollenloch, PLZ 57439 in Attendorn. Gemeldet wurde der Blitzer am 16.04.2026 um 11:00 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.

(Stand: 16.04.2026, 11:20 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Die Tempoüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.

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Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 16.04.2026, 11:20 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:

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