Blitzer in Lennestadt aktuell am Sonntag: Hier wird heute, am 01.03.2026 geblitzt

Achtung, Radarkontrolle! In Lennestadt kann es für Verkehrsteilnehmer am 01.03.2026 teuer werden. Wir zeigen Ihnen, auf welchen Straßen Sie am Sonntag besser keine Geschwindigkeitsverstöße riskieren sollten.

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Unachtsamkeiten im Straßenverkehr können hohe Strafen zur Folge haben, denn mobile Blitzer lauern überall. (Symbolbild) (Foto) Suche
Unachtsamkeiten im Straßenverkehr können hohe Strafen zur Folge haben, denn mobile Blitzer lauern überall. (Symbolbild) Bild: dpa / Alexander Körner

Temposünder können derzeitigen Infos zufolge in Lennestadt auf nur einer Straße in Bedrängis durch zu hohe Geschwindigkeit kommen. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Lennestadt kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Lennestadt, Kreis Olpe: Radarkontrollen am 01.03.2026 in der Region in Nordrhein-Westfalen

Geblitzt wird im 📍 Bereich Bielefelder Straße, PLZ 57368 in Elspe. Gemeldet wurde der Blitzer am 01.03.2026 um 11:44 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.

(Stand: 01.03.2026, 14:16 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Mit sicherem Fahrstil sorgen Sie nicht nur für Ihre eigene Sicherheit, sondern auch für die aller anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die zulässigen Temoplimits und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Fahrradfahrern und Fußgängern.

Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 01.03.2026, 14:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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