Blitzer in Hockenheim aktuell am Freitag: Hier stehen am 09.01.2026 mobile Radarfallen
Auf den Straßen von Hockenheim müssen Autofahrer und Autofahrerinnen heute, am Freitag, den 09.01.2026 besonders aufpassen, dass sie nicht zu schnell unterwegs sind. Wo es aktuell blitzt und wie hoch die Strafen ausfallen können, erfahren Sie hier auf news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Im Augenblick ist in Hockenheim an insgesamt 4 Standorten die Gefahr für ein teures Blitzerfoto besonders hoch. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Baden-Württemberg. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Hockenheim gerechnet werden.
Die Standorte für Radarfallen in Hockenheim, Rhein-Neckar-Kreis, Baden-Württemberg am 09.01.2026
| Standort | Tempolimit | gemeldet | bestätigt |
|---|---|---|---|
| A6 (68766) | - | 09.01.2026, 10:00 Uhr | - |
| A61 (68766) | - | 09.01.2026, 09:40 Uhr | - |
| A61 (68766) | - | 09.01.2026, 09:07 Uhr | - |
| A61 (68766) | - | 09.01.2026, 09:58 Uhr | - |
(Stand: 09.01.2026, 10:17 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr und ist Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
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Die Regeln für Radarwarner
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 09.01.2026, 10:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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