Blitzer in Schopfheim aktuell am Montag: Raser aufgepasst! Hier wird am 11.05.2026 geblitzt
Achtung Autofahrer und Autofahrerinnen! Wer am heutigen Montag (11.05.2026) mit überhöhter Geschwindigkeit auf Schopfheims Straßen unterwegs ist, könnte Post aus Flensburg bekommen. Bei uns auf news.de finden Sie alle Standorte mobiler Blitzer in Schopfheim an diesem Montag im Überblick.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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In Schopfheim steht derzeit nur eine mobile Radarkontrolle bereit, um Schnellfahrer zu ahnden. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Alle mobilen Blitzer am 11.05.2026 in Schopfheim, Kreis Lörrach, Baden-Württemberg
Geblitzt wird 📍 auf der Königsberger Straße, PLZ 79650 in Eichen. Gemeldet wurde der Blitzer am 11.05.2026 um 14:57 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.
(Stand von: 11.05.2026, 15:17 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Nach wie vor zählt eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu den meistbegangenen Verkehrsverstößen - und bleibt die führende Unfallursache. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Tempovorgaben einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
- Bußgelder für Geschwindigkeitsvergehen im Mai 2026
- Bußgelder für Ampelvergehen im Mai 2026
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im Mai 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 11.05.2026, 15:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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